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BITV-Test: Wie das deutsche Prüfverfahren für Barrierefreiheit funktioniert

Roman Kirchmeier - Autemos

Der BITV-Test ist das etablierte deutsche Prüfverfahren für die Barrierefreiheit von Webangeboten: 98 Prüfschritte zu 88 Anforderungen, durchgeführt ausschließlich von qualifizierten Prüfenden der BIK-Prüfstellen (BIK BITV-Test, 2026). Betreiber des Verfahrens ist die DIAS GmbH in Hamburg. Eine Selbstzertifizierung sieht das Verfahren nicht vor. Wer heute dazu recherchiert, findet fast überall eine 100-Punkte-Skala mit der Schwelle von 90 Punkten für „gut zugänglich”. Diese Punktbewertung wird seit dem 15. März 2019 nicht mehr verwendet. Heute wird jeder Prüfschritt einzeln auf einer fünfstufigen Skala bewertet.
Kurz gefasst: Der BITV-Test ist eine manuelle Prüfung durch akkreditierte BIK-Prüfstellen: 98 Prüfschritte, 88 Anforderungen, typisch 4 bis 6 Wochen inklusive Qualitätssicherung. Bewertet wird fünfstufig von „erfüllt” bis „nicht erfüllt”. Konform ist ein Angebot nur, wenn jeder einzelne Prüfschritt mit „erfüllt” oder „eher erfüllt” abschließt. Die alte 100-Punkte-Skala gilt seit 2019 nicht mehr.

Abbildung 1: Der BITV-Test in Zahlen.
Was ist der BITV-Test?
Der BITV-Test ist ein manuelles Prüfverfahren für die Barrierefreiheit von Webangeboten, das 98 Prüfschritte zu 88 Anforderungen abdeckt und von den Prüfstellen des BIK-Verbunds durchgeführt wird (BIK BITV-Test, 2026). Betrieben wird es von der DIAS GmbH in Hamburg.
Geprüft wird von Hand, unterstützt durch Bookmarklets und Browser-Add-ons. Am Ende steht ein Prüfbericht mit einer Bewertung je Prüfschritt, der als Nachweis der Konformität dient. Bei positivem und veröffentlichtem Ergebnis vergibt die Prüfstelle das BITV-Prüfzeichen.
Wer prüfen darf, ist eng geregelt. BIK formuliert es so: „Ein BITV-Test (Web) nach dem BIK Prüfverfahren kann nur von BIK Prüfstellen durch qualifizierte BIK Prüfende durchgeführt werden.” Sie können die Prüfschritte intern nachvollziehen, das Ergebnis bleibt dann eine interne Einschätzung ohne Prüfzeichen.
Das Verfahren ist die formale Prüfung am Ende einer Kette. Die laufende Arbeit an Barrierefreiheitstests im Entwicklungsprozess entscheidet darüber, wie viele Befunde die Prüfstelle überhaupt noch findet.
Was regelt die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes dazu, ihre Webangebote, mobilen Anwendungen, elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe und eingebetteten grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten (§ 2 Abs. 1 BITV 2.0). Die Verordnung stammt vom 12. September 2011, die geltende Fassung vom 24. Oktober 2023 (gesetze-im-internet.de, 2023).
§ 3 der Verordnung schreibt die vier Prinzipien der WCAG wörtlich ins deutsche Verordnungsrecht:
„Die in § 2 genannten Angebote, Anwendungen und Dienste der Informationstechnik sind barrierefrei zu gestalten. Dies erfordert, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.” (§ 3 BITV 2.0)
Derselbe Paragraf regelt die Konformitätsvermutung: Wer die im EU-Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten europäischen Normen einhält, praktisch die EN 301 549, erfüllt die Anforderung vermutungsweise. Für zentrale Navigation, Einstiegsseiten und interaktive Elemente verlangt § 3 zusätzlich die höchstmögliche Barrierefreiheit.
Eine deutsche Besonderheit steht in § 4. Die Startseite muss Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache enthalten, und zwar zu vier Punkten:
den wesentlichen Inhalten des Angebots
den Hinweisen zur Navigation
der Erklärung zur Barrierefreiheit
weiteren Angeboten in Gebärdensprache und Leichter Sprache
Diese Pflicht kennen weder die WCAG noch die EN 301 549. Ein Angebot kann WCAG 2.1 AA erfüllen und trotzdem an § 4 BITV 2.0 scheitern.
Wie läuft ein BITV-Test ab?

Abbildung 2: Ablauf und Dauer eines BITV-Tests.
Ein BITV-Test läuft in sechs Schritten ab, von der Auswahl repräsentativer Seiten bis zur Veröffentlichung, und dauert einschließlich Qualitätssicherung typischerweise 4 bis 6 Wochen (BIK BITV-Test, 2026).
Umfang und Variante klären. Auftraggeber und Prüfstelle legen fest, welches Angebot geprüft wird und nach welcher Variante des Verfahrens.
Repräsentative Seiten auswählen. Geprüft wird eine Auswahl, kein vollständiges Angebot. Die Auswahl deckt die typischen Seitentypen, Vorlagen und Funktionen ab.
Prüfen. Jede ausgewählte Seite durchläuft die 98 Prüfschritte, manuell und unterstützt durch Bookmarklets.
Qualitätssicherung. Das Prüfergebnis durchläuft eine Qualitätssicherung, bevor der Bericht abgeschlossen wird.
Bericht. Der Bericht weist je Prüfschritt eine Bewertung mit Begründung aus, dazu die gefundenen Mängel.
Veröffentlichung. Bei bestandenem Test und Veröffentlichung des Ergebnisses vergibt die Prüfstelle das Prüfzeichen.
Zur Seitenauswahl kursiert eine falsche Zahl. Verbreitet ist die Angabe „7 bis 9 Seiten”. BIK schreibt dazu: „Die Minimalanzahl bei einfachen, kleinen und einheitlich gestalteten Webangeboten sind drei Seiten, bei komplexen Angeboten können es 5-10 oder auch mehr Seiten sein.” Die Zahl hängt an der Komplexität des Angebots.
Wie wird das Ergebnis bewertet?

Abbildung 3: Die fünfstufige Bewertung je Prüfschritt.
Der BITV-Test bewertet jeden Prüfschritt einzeln auf einer fünfstufigen Skala, und ein Angebot gilt nur dann als konform, wenn jeder Prüfschritt mit „erfüllt” oder „eher erfüllt” abschließt (BIK BITV-Test, 2026).
BIK beschreibt das Schema so: „Die Prüfschritte im aktuellen BIK BITV-Test werden nach dem fünfstufigen Bewertungsschema (erfüllt / eher erfüllt / teilweise erfüllt / eher nicht erfüllt / nicht erfüllt) bewertet.”
Daraus folgt eine harte Regel: Sobald ein Prüfschritt mit „teilweise erfüllt” oder schlechter bewertet wird, gilt die zugehörige Anforderung als nicht erfüllt. Einen Ausgleich zwischen guten und schlechten Prüfschritten gibt es nicht.
Die 100-Punkte-Skala ist seit 2019 raus
Fast jeder deutschsprachige Artikel dazu beschreibt bis heute eine Punktbewertung von 0 bis 100, mit 90 Punkten für „gut zugänglich”. Diese Bewertung wurde am 15. März 2019 abgeschafft. BIK begründet das so: „Die Punktbewertung, die in der Vergangenheit die Ergebnisse verschiedener geprüfter Seiten zu einem Punkte-Gesamtergebnis für das Angebot mittelte, ist unter diesen Umständen zurzeit nicht angemessen.”
Praktisch heißt das: Es gibt keine Punktzahl mehr für ein Reporting oder eine Ausschreibung. Das Verfahren ist heute eine reine Konformitätsprüfung mit dem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden.
Welche Prüfvarianten gibt es?

Abbildung 4: Die drei Prüfvarianten für Webangebote.
Für Webangebote gibt es drei Varianten des Verfahrens, die sich in der geprüften Grundlage unterscheiden (BIK, 2026).
Variante | Geprüfte Grundlage | Geeignet für |
|---|---|---|
BIK BITV-Test | BITV 2.0 und EN 301 549 V3.2.1, damit die Kriterien der WCAG 2.1 | Öffentliche Stellen des Bundes und alle, die den harmonisierten Stand nachweisen wollen |
BIK BITV-Test + WCAG 2.2 | wie oben, zusätzlich die Kriterien der WCAG 2.2 | Angebote, die über den harmonisierten Stand hinaus geprüft werden sollen |
BIK WCAG-Test | ausschließlich WCAG 2.2 | Angebote ohne BITV-Bindung, etwa in der Privatwirtschaft |
Die EN 301 549 V3.2.1 aus dem Jahr 2021 ist die einzige Fassung, die derzeit als harmonisierte Norm im EU-Amtsblatt referenziert ist (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339). Sie baut auf WCAG 2.1 AA auf. Eine aktualisierte Fassung mit den Kriterien der WCAG 2.2 befindet sich in Arbeit.
BITV-Test oder eigene WCAG-Bewertung?
Ein BITV-Test liefert einen Prüfbericht einer unabhängigen Prüfstelle, eine eigene WCAG-Bewertung liefert eine interne Einschätzung. Beides hat seinen Platz, der Unterschied liegt in der Beweiskraft gegenüber Dritten.
Für öffentliche Stellen des Bundes ist die Frage entschieden: Die BITV 2.0 gilt, und die Prüfung ist der eingeführte Weg, ihre Einhaltung zu belegen.
Unternehmen fallen nicht unter die BITV 2.0, ihre Pflichten kommen aus dem BFSG. Sie können trotzdem eine BIK-Prüfstelle beauftragen, meist als BIK WCAG-Test gegen WCAG 2.2. Der Bericht ist dann kein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis, wiegt als dokumentierte Fremdbewertung aber schwerer als ein selbst erstellter Scan-Report.
Eine eigene Bewertung ist sinnvoll als Vorbereitung, als Kontrolle zwischen zwei Prüfungen und für alles außerhalb der Stichprobe. Sie ersetzt die externe Prüfung nicht.
Was Sie vor einem BITV-Test selbst prüfen können
Automatisierte Prüfungen vor einem BITV-Test senken die Zahl der Befunde, belegen aber keine Konformität. Das W3C formuliert die Grenze deutlich:
„Tools cannot check all accessibility aspects automatically. Human judgement is required.” (W3C WAI, 2024)
Ein Vorlauf lohnt sich trotzdem, weil er der Prüfstelle die immer gleichen Standardfehler erspart. Sechs Fehlertypen machen 96 Prozent aller gefundenen Fehler aus, angeführt von zu geringem Textkontrast auf 83,9 Prozent der Startseiten (WebAIM, 2026).
Vor dem Prüftermin lohnt sich ein Durchlauf über:
Textkontraste auf allen Zuständen von Bedienelementen
Alternativtexte für alle informativen Bilder
Beschriftungen aller Formularfelder
Sprachauszeichnung von Dokument und fremdsprachigen Passagen
vollständige Tastaturbedienbarkeit inklusive sichtbarem Fokus
Wie Sie diese Prüfungen aufsetzen und welche Werkzeuge dafür taugen, beschreibt der Artikel zum Testen einer Website auf Barrierefreiheit.
Bei Autemos laufen solche Prüfungen als Schritt innerhalb der bestehenden Testabläufe: Ein axe-core-Check liegt im selben automatisierten Ablauf wie die funktionalen Regressionstests, die Ergebnisse landen in Allure und Jira wie jedes andere Testergebnis. Über Konformität sagt das nichts aus, und die externe Prüfung ersetzt es nicht.
Häufig gestellte Fragen
Wer darf einen BITV-Test durchführen?
Nur BIK-Prüfstellen mit qualifizierten BIK-Prüfenden dürfen die Prüfung nach dem BIK-Prüfverfahren durchführen (BIK, 2026). Eine Selbstzertifizierung gibt es nicht. Interne Prüfungen nach denselben Prüfschritten führen weder zu einem BITV-Prüfbericht noch zum Prüfzeichen.
Wie lange dauert ein BITV-Test?
Typischerweise 4 bis 6 Wochen einschließlich Qualitätssicherung (BIK, 2026). Die Dauer hängt an der Zahl der geprüften Seiten und an der Komplexität des Angebots.
Wie viele Seiten werden im BITV-Test geprüft?
BIK nennt als Untergrenze drei Seiten: „Die Minimalanzahl bei einfachen, kleinen und einheitlich gestalteten Webangeboten sind drei Seiten, bei komplexen Angeboten können es 5-10 oder auch mehr Seiten sein.” Die häufig zitierte Angabe von 7 bis 9 Seiten steht so nicht in der Methodik.
Gibt es noch die 90-Punkte-Schwelle für „gut zugänglich”?
Nein. Die Punktbewertung wird seit dem 15. März 2019 nicht mehr verwendet (BIK, 2026). Heute gilt ein fünfstufiges Bewertungsschema pro Prüfschritt, und ein Angebot ist nur konform, wenn alle Prüfschritte mit „erfüllt” oder „eher erfüllt” bewertet wurden.
Gilt der BITV-Test auch für Unternehmen?
Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes (§ 2 Abs. 1 BITV 2.0). Unternehmen unterliegen dem BFSG und können eine BIK-Prüfstelle trotzdem beauftragen, üblicherweise als BIK WCAG-Test gegen WCAG 2.2.
Fazit
Der BITV-Test ist eine manuelle Fremdprüfung mit klaren Regeln: 98 Prüfschritte zu 88 Anforderungen, eine Stichprobe von mindestens drei Seiten, fünfstufige Bewertung, Konformität nur bei durchgehend „erfüllt” oder „eher erfüllt”. Die 100-Punkte-Skala aus älteren Quellen ist seit dem 15. März 2019 Geschichte. Wer sie in einer Ausschreibung als Zielwert setzt, arbeitet mit einer Kennzahl, die es nicht mehr gibt.
Was Sie vor dem Prüftermin selbst tun können, ist begrenzt, aber wirksam: die automatisierbaren Standardfehler aus dem Angebot herausholen, bevor eine Prüfstelle sie zählt. Alles Weitere bleibt menschliche Bewertungsarbeit.
Sie wollen Barrierefreiheitsprüfungen in Ihre bestehende Testautomatisierung einbauen, statt sie als Sonderprojekt zu führen? Sprechen Sie mit uns.


