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WCAG 2.2 einfach erklärt: die 9 neuen Erfolgskriterien

Roman Kirchmeier - Autemos

WCAG 2.2 ist die aktuelle Fassung der Web Content Accessibility Guidelines des W3C: veröffentlicht als Empfehlung am 5. Oktober 2023, aktualisiert am 12. Dezember 2024 (W3C, 2024). Gegenüber WCAG 2.1 kommen 9 Erfolgskriterien dazu, eines fällt weg: 4.1.1 Parsing. Für Testteams in DACH-Projekten zählen dabei zwei Punkte. Sechs der neun neuen Kriterien liegen auf Stufe A oder AA und damit im rechtlich relevanten Umfang. Und die europäische Norm, auf die sich Gesetzgeber und Prüfstellen stützen, verweist bis heute auf WCAG 2.1 AA. Beides zusammen bestimmt, was Sie in der nächsten Release-Prüfung wirklich abarbeiten.
Kurz gefasst: WCAG 2.2 (W3C-Empfehlung vom 5. Oktober 2023, aktualisiert am 12. Dezember 2024) bringt 9 neue Erfolgskriterien, sechs davon auf Stufe A oder AA, und streicht 4.1.1 Parsing. Rechtlich maßgeblich ist in der EU weiterhin EN 301 549 V3.2.1 mit WCAG 2.1 AA. Wer nach 2.2 arbeitet, prüft 4.1.1 vorerst weiter mit.

Abbildung 1: Die vier WCAG-Prinzipien (POUR) mit je einem Stichwort
Was ist WCAG 2.2?
Der Standard ist die Fassung des World Wide Web Consortium (W3C) für die Barrierefreiheit von Webinhalten, veröffentlicht als W3C Recommendation am 5. Oktober 2023 und in einer aktualisierten Fassung am 12. Dezember 2024 (W3C, 2024). Beide Daten sind relevant: das Dokument unter w3.org/TR/WCAG22/ trägt heute den Stand vom Dezember 2024.
Der Standard besteht aus Erfolgskriterien. Jedes ist so formuliert, dass eine geschulte Person es an einer konkreten Seite prüfen und als erfüllt oder nicht erfüllt bewerten kann. Die begleitenden Techniken-Dokumente sind nicht normativ.
Ältere Fassungen bleiben gültig. Das W3C formuliert es so:
„WCAG 2.0, WCAG 2.1, and WCAG 2.2 are all existing standards. WCAG 2.2 does not deprecate or supersede WCAG 2.1”
(W3C, 2024). Genau diese Koexistenz macht die Rechtslage in Europa unübersichtlich. Wie WCAG in einen vollständigen Prüfprozess passt, steht im Überblick zu Barrierefreiheitstests.
Welche vier Prinzipien liegen WCAG zugrunde?
WCAG ordnet jedes Erfolgskriterium einem von vier Prinzipien zu: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust (W3C, 2024). Im Englischen heißen sie perceivable, operable, understandable, robust, abgekürzt POUR.
Wahrnehmbar: Inhalte über mehr als einen Sinneskanal zugänglich machen, etwa per Textalternative, Untertitel, Kontrast.
Bedienbar: Jede Funktion per Tastatur erreichbar, mit genug Zeit und ohne auslösende Bewegungsmuster.
Verständlich: Sprache, Beschriftungen und Fehlermeldungen nachvollziehbar, das Verhalten der Oberfläche vorhersehbar.
Robust: Der Code muss von Screenreadern und anderen assistiven Technologien zuverlässig interpretierbar sein.
Diese vier Wörter stehen in Deutschland wörtlich im Verordnungstext. § 3 BITV 2.0 lautet:
„Die in § 2 genannten Angebote, Anwendungen und Dienste der Informationstechnik sind barrierefrei zu gestalten. Dies erfordert, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.”
(BITV 2.0, § 3, Fassung vom 24.10.2023). Dieselbe Formel steht in § 19 BFSGV für den elektronischen Geschäftsverkehr: Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet” sein (BFSGV, § 19, 2022). Wer POUR ignoriert, verfehlt damit direkt eine Verordnungsanforderung.
Was bedeuten die Konformitätsstufen A, AA und AAA?

Abbildung 2: Stufe AA ist das Niveau, auf das die Gesetzgebung verweist
WCAG kennt drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA (W3C, 2024). Gesetzgeber und Normen in Europa verlangen Stufe AA, also die Summe aus allen A- und allen AA-Kriterien.
Stufe | Kriterien in Version 2.2 | Rolle in der Praxis |
|---|---|---|
A | 31 | Mindestniveau, ohne das Inhalte für ganze Nutzergruppen unbenutzbar bleiben |
AA | 24 | Referenzniveau von EN 301 549 und der üblichen Prüfaufträge |
AAA | 31 | Zusatzniveau, selten vollständig für ein ganzes Angebot verlangt |
A + AA zusammen | 55 | Prüfumfang einer AA-Konformitätsaussage |
Diese Zahlen stammen aus dem Auszählen der W3C Quick Reference (Stand 2026). Das W3C selbst veröffentlicht keine Gesamtzahl an Erfolgskriterien, deshalb kursieren in Blogs unterschiedliche Summen. Nachrechnen lohnt sich: WCAG 2.1 hatte 78 Kriterien, Version 2.2 ergänzt 9 und entfernt 1, macht 86.
Für Angebote unter der BITV 2.0 gilt eine Verschärfung: § 3 verlangt bei zentraler Navigation, Einstiegsseiten und interaktiven Elementen die höchstmögliche Barrierefreiheit.
Was ist neu in WCAG 2.2?

Abbildung 3: Sechs der neun neuen Kriterien liegen auf Stufe A oder AA
Die Fassung ergänzt 9 Erfolgskriterien gegenüber WCAG 2.1, sechs davon auf den rechtlich relevanten Stufen A und AA (W3C, 2023). Inhaltlich zielen sie auf Fokussichtbarkeit, motorische Bedienbarkeit und kognitive Belastung bei Formularen und Logins.
Kriterium | Name | Stufe | Was es praktisch verlangt |
|---|---|---|---|
2.4.11 | Focus Not Obscured (Minimum) | AA | Sticky-Header, Cookie-Banner oder Chat-Widget dürfen das fokussierte Element nicht ganz verdecken |
2.4.12 | Focus Not Obscured (Enhanced) | AAA | Kein Teil des fokussierten Elements darf verdeckt sein |
2.4.13 | Focus Appearance | AAA | Der Fokusindikator braucht eine Mindestgröße und ausreichenden Kontrast |
2.5.7 | Dragging Movements | AA | Slider, Drag-and-drop-Listen und Karten brauchen eine Alternative ohne Ziehen |
2.5.8 | Target Size (Minimum) | AA | Klick- und Touchziele mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel, mit definierten Ausnahmen |
3.2.6 | Consistent Help | A | Hilfemechanismen wie Chat oder Kontaktformular stehen auf jeder Seite an derselben Stelle |
3.3.7 | Redundant Entry | A | Bereits eingegebene Angaben im selben Prozess vorbefüllen statt erneut abfragen |
3.3.8 | Accessible Authentication (Minimum) | AA | Login ohne kognitiven Funktionstest, Einfügen aus dem Passwortmanager erlaubt |
3.3.9 | Accessible Authentication (Enhanced) | AAA | Wie 3.3.8, ohne die Ausnahmen für Objekterkennung und persönliche Inhalte |
Quelle der Nummern, Namen und Stufen: W3C, What’s New, 2023.
Ein Kriterium ist weggefallen. Das W3C schreibt dazu:
„The 2.0 and 2.1 success criteria are essentially the same in 2.2, with one exception: 4.1.1 Parsing is obsolete and removed from WCAG 2.2.”
(W3C, 2023). Hintergrund: 4.1.1 verlangte valides Markup in Aspekten, die moderne Browser und assistive Technologien ohnehin einheitlich verarbeiten. 2.4.7 Focus Visible bleibt unverändert auf Stufe AA.
WCAG 2.1 oder WCAG 2.2: was gilt rechtlich?

Abbildung 4: Aktuelle Fassung 2.2, rechtlich verweist die Norm weiter auf 2.1
Rechtlich maßgeblich ist in der EU weiterhin WCAG 2.1 auf Stufe AA: EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) ist die einzige harmonisierte Fassung der europäischen Norm. Harmonisiert wurde sie mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 vom 11. August 2021 (EUR-Lex, 2021). Nur zwei Fassungen waren je harmonisiert: V2.1.2 aus 2018 und V3.2.1.
Daraus folgt ein Detail, das viele Übersichtsartikel falsch darstellen. Wer nach der neuen Fassung entwickelt und unter eine Regelung mit Verweis auf WCAG 2.0 oder 2.1 fällt, behält 4.1.1 Parsing im Prüfumfang. Das W3C sagt es in der Recommendation selbst:
„WCAG 2.2 has removed one success criterion, 4.1.1 Parsing. Authors that are required by policy to conform with WCAG 2.0 or 2.1 will be able to update content to WCAG 2.2, but may need to continue to test and report 4.1.1.”
(W3C, 2024). Für den BITV-Test heißt das konkret: die Standardvariante prüft gegen EN 301 549 V3.2.1 mit den WCAG-2.1-Kriterien, die Prüfung nach 2.2 wird als eigene Variante angeboten.
Für den European Accessibility Act existiert bisher überhaupt keine harmonisierte Norm. AccessibleEU, eine Initiative der Europäischen Kommission, schreibt zu EN 301 549:
„The standard is currently being updated to also support the European Directive 2019/882 on the accessibility requirements for products and services.”
(AccessibleEU, 2026). Die Entwurfsfassung V4.1.0 (2025-11) steht bis August 2026 in der formellen Abstimmung der europäischen Normungsorganisationen und soll die Kriterien der Version 2.2 auf Stufe AA aufnehmen (ETSI Labs, 2026). Eine Vermutungswirkung für den EAA entsteht erst mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, und ein Datum dafür ist nicht gesetzt.
Konsequenz für Ihre Teststrategie: gegen die Stufe AA der Fassung 2.2 prüfen und 4.1.1 als Berichtsposition mitführen, solange Ihr Auftraggeber auf EN 301 549 V3.2.1 verweist.
Kommt jetzt WCAG 3.0?
WCAG 3.0 ist ein unfertiger Arbeitsentwurf vom 3. März 2026 und für Konformitätsaussagen nicht verwendbar. Das W3C schreibt dazu ungewöhnlich klar: „WCAG 3 is not expected to be a completed W3C standard for a few more years” und „WCAG 3 will not supersede WCAG 2 and WCAG 2 will not be deprecated for at least several years after WCAG 3 is finalized” (W3C, 2026). Planen Sie weiter auf Basis von WCAG 2.x.
Wie prüfen Sie die neuen Kriterien?
Von den 9 neuen Erfolgskriterien lässt sich nur ein kleiner Teil automatisiert prüfen, der Rest braucht ein menschliches Urteil. axe-core 4.12 enthält genau eine WCAG-2.2-Regel, und die ist standardmäßig deaktiviert (axe-core Regelübersicht, 2026). Das W3C formuliert die Grenze so: „Tools cannot check all accessibility aspects automatically. Human judgement is required.” (W3C, 2024).
Ein praktikabler Ablauf für die neun Kriterien:
Automatisierten Scan laufen lassen und das Ergebnis als Vorfilter behandeln, nicht als Konformitätsaussage.
Jede Seite per Tastatur durchtabben, mit eingeblendetem Sticky-Header, Cookie-Banner und Chat-Widget (2.4.11, 2.4.13).
Zielgrößen der kleinsten Bedienelemente messen, vor allem Icon-Buttons in Tabellen und Toolbars (2.5.8).
Jede Drag-Interaktion ohne Ziehen bedienen, nur mit Klick, Tap oder Tastatur (2.5.7).
Formular- und Checkout-Strecken zweimal durchlaufen und protokollieren, welche Angaben doppelt abgefragt werden (3.3.7).
Login-Wege mit Passwortmanager, Einfügen aus der Zwischenablage und ohne Rätselaufgabe testen (3.3.8).
Position und Reihenfolge der Hilfemechanismen über mindestens fünf Seitentypen vergleichen (3.2.6).
Die Schritte 2 bis 7 sind Handarbeit, lassen sich aber teilweise als reproduzierbare Testfälle festhalten. In Autemos-Testworkflows binden Teams eigene Codeblöcke und bestehende Playwright-Tests ein, sodass ein axe-core-Check im selben Lauf wie die funktionale Regression läuft und die Befunde in Allure und Jira landen. Aufgezeichnete Abläufe aus dem AI Recorder sind ein brauchbarer Ausgangspunkt dafür. Eine Konformitätsaussage ersetzt das nicht: die drei Prüfebenen beschreibt die Anleitung zum Testen einer Website auf Barrierefreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Ist WCAG 2.2 verpflichtend?
Der Standard ist als W3C-Empfehlung selbst kein Gesetz, wird aber über Normen und Verordnungen verbindlich. In der EU verweist die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1 bisher auf WCAG 2.1 AA (EUR-Lex, 2021). Die Entwurfsfassung V4.1.0 mit den Kriterien 2.2 auf Stufe AA steht bis August 2026 in der Abstimmung.
Wie viele Erfolgskriterien hat WCAG 2.2?
Es sind 86 Erfolgskriterien: 31 auf Stufe A, 24 auf AA und 31 auf AAA. Für eine AA-Konformitätsaussage sind 55 Kriterien zu prüfen. Diese Summen sind aus der W3C Quick Reference ausgezählt, das W3C selbst nennt keine Gesamtzahl.
Muss ich 4.1.1 Parsing noch testen?
Ja, sofern Ihre Vorgabe auf WCAG 2.0 oder 2.1 verweist. Das W3C hält in der Recommendation fest, dass Autoren unter solchen Vorgaben „may need to continue to test and report 4.1.1” (W3C, 2024). Für eine reine WCAG-2.2-Aussage entfällt das Kriterium.
Reicht ein automatisierter Scan für WCAG-2.2-Konformität?
Nein. Ein Scan prüft nur einen Teil der Kriterien, und die neuen 2.2-Kriterien gehören überwiegend nicht dazu. Das W3C stellt fest: „Tools cannot check all accessibility aspects automatically. Human judgement is required.” (W3C, 2024). Eine belastbare Aussage entsteht erst durch eine fachkundige manuelle Prüfung, in Deutschland typischerweise über den BITV-Test.
Gilt WCAG 2.2 auch in der Schweiz?
In der Schweiz gilt der Standard eCH-0059 in der Version 3.0 vom 25. Juni 2020, und der basiert auf WCAG 2.1 (eCH, 2020). Schweizer Anbieter mit Produkten oder digitalen Dienstleistungen für EU-Kundschaft unterliegen zusätzlich dem nationalen Recht im EU-Markt, in Deutschland dem BFSG.
Fazit
Der Standard ist seit dem 5. Oktober 2023 W3C-Empfehlung, aktualisiert am 12. Dezember 2024, und bringt 9 neue Erfolgskriterien mit. Sechs liegen auf Stufe A oder AA und gehören in jeden ernsthaften Prüfumfang: Fokussichtbarkeit, Zielgrößen, Drag-Alternativen, konsistente Hilfe, keine doppelte Eingabe, barrierefreie Anmeldung. Gleichzeitig verweist die einzige harmonisierte Fassung von EN 301 549 weiter auf WCAG 2.1 AA, weshalb 4.1.1 Parsing in vielen Prüfaufträgen noch auftaucht. Wer beides bedient, ist heute korrekt aufgestellt und auf die kommende Normfassung vorbereitet. Den größeren Zusammenhang liefert der Überblick zu Barrierefreiheitstests. Wenn Sie Barrierefreiheitsprüfungen in Ihre bestehende Testautomatisierung einbauen wollen, sprechen Sie mit uns.


